Fahrzeugrückgabe Checkliste - Fahrer

Bevor Sie Ihr Leasingfahrzeug zurückgeben, stellen Sie bitte sicher, dass die folgenden Punkte erfüllt sind und füllen Sie die Abfrage aus. Dies hilft, den Rückgabeprozess reibungslos und schnell abzuwickeln:

Diese Checkliste dient als Leitfaden, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte bei der Fahrzeugrückgabe erfüllt sind. Sie sind als Leasingnehmer verpflichtet die untenstehende Abfrage auszufüllen.

 

Handbuch für „Leasingrückgaben“ MisterGreen-Fahrzeuge

  • Hier finden Sie das MisterGreen Rückgabe Handbuch.

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Wie muss ich mein Leasingfahrzeug an MisterGreen zurückgeben?

  • Ein sauberes Auto (innen und außen)

  • Voll aufgeladene Batterie (mind. 65%)

  • 2 x Schlüsselkarten

  • 2 x Ladekabel

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 - im Fahrzeug

  • TÜV-Prüfbescheinigung (Bei Neufahrzeugen nach drei Jahren / danach jährlich)

  • Zubehör, das zum Leasingauto gehört

  • Auto ist in Werkseinstellung zurückgesetzt

  • PIN-Code der Wegfahrsperre/Handschuhfach entfernt

 

Hauptuntersuchung / TÜV

Genauso wie für Verbrenner, ist auch für Elektroautos die regelmäßige Hauptuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Ein neues Elektroauto muss erstmals nach drei Jahren zum TÜV . Anschließend wird alle 24 Monate eine Hauptuntersuchung fällig.

Hier finden Sie zudem mehr Informationen zur Tesla Wartung.

Möchten Sie ihr Fahrzeug bei Ihnen abolen lassen, anstatt die Rückgabe bei der DEKRA-Düsseldorf durchzuführen?

 

Distanz zur DEKRA-Düsseldorf Nettopreise
0-100km 100€
100-200km 180€
200-500km 270€
500-700km 370€
700-1000km 420€

 

DEKRA Automobil GmbH - Station Bewertungszentrum
Ronsdorfer Str. 20
40233 Düsseldorf
0211/8796390
bewertungszentrum@​dekra​.com

Rechnungsstellung und Gutschrifterstellung nach Fahrzeugrückgabe/Vertragsbeendigung

Alle Rechnungen bei MisterGreen werden am 15. eines Monats für den folgenden Monat ausgestellt. Sollte ein Fahrzeug zurückgegeben werden, bleibt die Abrechnung bis zur offiziellen Vertragsbeendigung unverändert. Sobald der Vertrag jedoch beendet ist, werden die zu viel berechneten Tage anteilig gutgeschrieben und eine entsprechende Gutschrift erstellt. Diese Gutschrift reflektiert den Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht mehr genutzt wurde, obwohl bereits Zahlungen für den gesamten Monat erfolgt sind.

Beispiel:

  • Fahrzeugrückgabe am 10. des Monats
  • Vertrag endet am 30. des Monats
  • Die Gutschrift für die zu viel berechneten Tage (10. bis 30.) erfolgt nach Vertragsbeendigung.