Was muss ich zum Thema UVV beachten?

Erfahren Sie hier, worum es bei der UVV geht, und was Sie tun müssen.

Bei der UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) von Leasingfahrzeugen gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Regelmäßige Prüfungen: Gemäß der UVV müssen Leasingfahrzeuge regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit überprüft werden. Dies umfasst Aspekte wie Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Lenkung, und weitere sicherheitsrelevante Komponenten.

  2. Dokumentation: Es ist wichtig, dass alle Prüfungen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Dies kann in Form von Prüfprotokollen, Wartungsberichten oder ähnlichen Dokumenten geschehen.

  3. Fachkundiges Personal: Die Prüfungen müssen von qualifiziertem und geschultem Personal durchgeführt werden, entweder intern oder durch externe Dienstleister.

  4. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Bei der Durchführung der UVV-Prüfungen müssen alle relevanten gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, einschließlich nationaler und internationaler Regelungen.

  5. Risikomanagement: Es ist wichtig, eventuelle Risiken im Zusammenhang mit den Fahrzeugen zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen.

  6. Kommunikation mit dem Leasinggeber: Es kann erforderlich sein, die Ergebnisse der Prüfungen mit dem Leasinggeber zu kommunizieren, insbesondere wenn größere Reparaturen oder Wartungsarbeiten notwendig sind.

  7. Aktualität: Die Prüfungen sollten stets zeitnah und jährlich durchgeführt werden, um die Sicherheit der Fahrzeuge zu gewährleisten und mögliche Risiken zu minimieren.

Wer führt die UVV Prüfung durch?

Die Durchführung der UVV (Unfallverhütungsvorschrift) bei Fahrzeugen erfolgt in der Regel durch speziell dafür ausgebildete Fachkräfte, wie zum Beispiel Kfz-Mechatroniker, Prüfingenieure oder Sachverständige.

Wer bezahlt die UVV Prüfung ?

Die UVV-Prüfung muss vom Leasingnehmer bezahlt werden. Die Prüfkosten sind nicht Bestandteil des All-inclusive-Leasings. 

Sie als Leasingnehmer haben gewisse Pflichten, unter anderem die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften wie der Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Der Leasingnehmer übernimmt somit die Verantwortung dafür, dass das Fahrzeug gemäß den geltenden Sicherheitsstandards gewartet und betrieben wird.

Hinweis

Es ist ratsam, sich mit den genauen Anforderungen und Prozessen vertraut zu machen, die für die UVV-Prüfung von Leasingfahrzeugen gelten, da diese je nach Land und spezifischen Vorschriften variieren können. 

Weitere Information über § 57 DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge, finden Sie hier