Was muss ich zum Thema UVV beachten?

Erfahren Sie hier, worum es bei der UVV geht, und was Sie tun müssen.

In Deutschland ist der Fahrzeughalter (Leasingnehmer von MisterGreen) für die Durchführung der UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschriften) verantwortlich. Dies bedeutet, dass wenn ein Unternehmen ein Fahrzeug least, der Kunde als Fahrzeughalter die Pflicht hat, sicherzustellen, dass die UVV-Prüfungen regelmäßig durchgeführt werden. Die Leasinggesellschaft als Eigentümer des Fahrzeugs hat keine direkte Verantwortung für die Durchführung dieser Prüfungen.

Zusammengefasst:
Fahrzeughalter (Kunde): Verantwortlich für die Durchführung der UVV-Prüfung.
Eigentümer (Leasinggesellschaft): Keine direkte Verantwortung für die Durchführung der UVV-Prüfung, es sei denn, der Leasingvertrag enthält entsprechende Regelungen.

Bei der UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) von Leasingfahrzeugen gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Regelmäßige Prüfungen: Gemäß der UVV müssen Leasingfahrzeuge regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit überprüft werden. Dies umfasst Aspekte wie Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Lenkung, und weitere sicherheitsrelevante Komponenten.

  2. Dokumentation: Es ist wichtig, dass alle Prüfungen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Dies kann in Form von Prüfprotokollen, Wartungsberichten oder ähnlichen Dokumenten geschehen.

  3. Fachkundiges Personal: Die Prüfungen müssen von qualifiziertem und geschultem Personal durchgeführt werden, entweder intern oder durch externe Dienstleister.

  4. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Bei der Durchführung der UVV-Prüfungen müssen alle relevanten gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, einschließlich nationaler und internationaler Regelungen.

  5. Risikomanagement: Es ist wichtig, eventuelle Risiken im Zusammenhang mit den Fahrzeugen zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen.

  6. Kommunikation mit dem Leasinggeber: Es kann erforderlich sein, die Ergebnisse der Prüfungen mit dem Leasinggeber zu kommunizieren, insbesondere wenn größere Reparaturen oder Wartungsarbeiten notwendig sind.

  7. Aktualität: Die Prüfungen sollten stets zeitnah und jährlich durchgeführt werden, um die Sicherheit der Fahrzeuge zu gewährleisten und mögliche Risiken zu minimieren.

Wer führt die UVV Prüfung durch?

Die Durchführung der UVV (Unfallverhütungsvorschrift) bei Fahrzeugen erfolgt in der Regel durch speziell dafür ausgebildete Fachkräfte, wie zum Beispiel Kfz-Mechatroniker, Prüfingenieure oder Sachverständige.

Wer bezahlt die UVV Prüfung ?

Die UVV-Prüfung muss vom Leasingnehmer bezahlt werden. Die Prüfkosten sind nicht Bestandteil des All-inclusive-Leasings. 

Sie als Leasingnehmer haben gewisse Pflichten, unter anderem die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften wie der Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Der Leasingnehmer übernimmt somit die Verantwortung dafür, dass das Fahrzeug gemäß den geltenden Sicherheitsstandards gewartet und betrieben wird.

Hinweis

Es ist ratsam, sich mit den genauen Anforderungen und Prozessen vertraut zu machen, die für die UVV-Prüfung von Leasingfahrzeugen gelten, da diese je nach Land und spezifischen Vorschriften variieren können. 

Weitere Information über § 57 DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge, finden Sie hier

 
In Deutschland unterliegen Neuwagen einer grundlegenden Sicherheitsprüfung, bevor sie auf den Markt kommen und zugelassen werden dürfen. Diese Prüfung wird jedoch nicht als Unfallverhütungsvorschrift (UVV)-Prüfung bezeichnet.
Die UVV-Prüfungen sind spezifische Sicherheitsprüfungen, die für gewerblich genutzte Fahrzeuge gelten und regelmäßig durchgeführt werden müssen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Prüfungen sind vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt sind.
Für Neuwagen gilt:
  1. Typgenehmigung: Bevor ein neues Fahrzeugmodell auf den Markt kommt, muss es eine Typgenehmigung erhalten. Diese Genehmigung stellt sicher, dass das Fahrzeug den europäischen Sicherheitsstandards entspricht.
  2. Hauptuntersuchung (HU): Nach drei Jahren (bei Neuwagen) und danach alle zwei Jahre, müssen Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung, bei der verschiedene Sicherheitsaspekte des Fahrzeugs geprüft werden. Diese Untersuchung wird durch den TÜV, DEKRA oder andere zugelassene Organisationen durchgeführt.
Für gewerblich genutzte Fahrzeuge:
  1. UVV-Prüfung: Fahrzeuge, die gewerblich genutzt werden, müssen zusätzlich zur regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU) auch eine UVV-Prüfung gemäß den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchlaufen. Diese Prüfungen sind in der Regel jährlich vorgeschrieben.
Zusammengefasst: Neuwagen müssen zunächst eine Typgenehmigung und danach die reguläre HU bestehen. Die spezifische UVV-Prüfung ist nicht Bestandteil der Neuwagenzulassung, sondern betrifft die regelmäßige Sicherheitsprüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen.