Selbstbeteilung
Die Selbstbeteilung finden Sie auf Ihrem Leasingvertrag.
Schadensmeldungen
- Nach jedem nicht behebbaren Schaden wird die entsprechende Selbstbeteiligung berechnet.
- Nicht gemeldete Schäden können dem Leasingnehmer bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs in Rechnung gestellt werden.
- Schäden müssen innerhalb von 2 Wochen nach dem oben beschriebenen Verfahren gemeldet werden.