Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, den Sie für ungerechtfertigt halten, und möchten Einspruch einlegen. Wie funktioniert das mit der Leasinggesellschaft?
Es kann vorkommen, dass Sie als Mietfahrer ein ungerechtfertigtes Bußgeld erhalten haben. Die Rechnung, die wir Ihnen in diesem Fall zusenden, enthält immer die Angabe des Bußgeldes. Als Fahrer sind Sie verpflichtet, Einspruch zu erheben, wenn das Bußgeld ungerechtfertigt ist. Wie Sie diesen Einspruch einlegen können, erfahren Sie in der Leistungsbeschreibung.
Bevor Ihr Einspruch jedoch eingereicht und berücksichtigt wird, überweisen Sie bitte den Bußgeldbetrag auf das Konto von MisterGreen. Denn MisterGreen ist verpflichtet, den Betrag an die zuständige Behörde zu überweisen. Sollte Ihrem Einspruch stattgegeben werden, werden wir Ihnen den Betrag selbstverständlich so schnell wie möglich auf Ihr Konto zurück überweisen.
Schicken Sie den endgültigen Bußgeldbescheid anschließend bitte an support@mistergreen.de per Email.
Beantragen Sie ein Beschwerdeformular?
Ist der Bußgeldbescheid nicht gerechtfertigt oder sind Sie mit ihm nicht einverstanden? Hier finden Sie das Beschwerdeformular für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, das Sie Ihrem Einspruch beifügen können.
Auf dem Bußgeldbescheid steht in der Regel, wie und bei welcher Behörde Sie Einspruch einlegen können. Für jede Behörde gelten andere Regeln.